Buchhaltung* ist Vertrauenssache!
Buchhaltungsbüro* Diana Duwe - Ihre verlässliche Partnerin für transparente und stressfreie Buchhaltung*
Ob Selbständige, kleine Unternehmen oder Freiberufler/innen - Ich biete Ihnen eine individuelle und verlässliche Unterstützung in allen Fragen rund um die lfd. Buchhaltung*.
Ich sorge dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während ich Ihre Finanzen stets im Blick behalte.
Mein Service umfasst:
- lfd. Buchhaltung* - Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle incl. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen anhand verständlicher und übersichtlicher Listen
- Verwaltung des kfm. Mahnwesens
- Abwicklung des lfd. Zahlungsverkehrs
- Unterstützung bei Ihren Reisekosten
- Vorbereitung Ihrer Unterlagen und Übermittlung an Ihren Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschlusses (auch im Datev-Format)
- lfd. Lohnbuchhaltung* incl. der Lohnsteueranmeldungen
Mit einem persönlichen, unkomplizierten und transparenten Ansatz mache ich Ihre Buchhaltung* einfach, verständlich und VOLLSTÄNDIG DIGITAL mit Stotax Select. Das bedeutet, dass der lästige Pendelordner der Vergangenheit angehört und Ihre Daten werden DSGVO und GoBD - konform verarbeitet und gespeichert.
Sie können Ihre Buchhaltung von dort versenden, wo Sie einen Computer oder ein Smartphone und Internetzugang haben. Aus dem
Urlaub oder oder vom Sommersitz. Solange Ihr Firmensitz in Deutschland ist, ist eine Zusammenarbeit möglich.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Anforderungen und Wünsche zum Thema Buchhaltung*.
Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen.
Diana Duwe
Selbständige Buchhalterin*
Qualität und Service seit 1994
Telefon: 040/555 32 70
into@Duwe-Buchhaltung.de
Selbständige Buchhalterin* e. Kfr.
Telefon: 040/555 32 70
info@duwe-buchhaltung.de
Ostermoorweg 49, 25474 Bönningstedt
Eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg
HRA 4339, Inh. Diana Duwe
Bundesverband selbstständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter
* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz nur das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnungen